16 WX 291/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-17, 16 WX 291/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-17, 16 WX 291/97
16 WX 291/97Obergericht17.12.1997
Regest
Genehmigung des Wirtschaftsplanes lediglich durch den Verwaltungsbeirat WEG § 28 Abs. 5 Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 291/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-17
Aktenzeichen: 16 WX 291/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1217.16WX291.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 28 ABS. 5
Leitsätze
Genehmigung des Wirtschaftsplanes lediglich durch den Verwaltungsbeirat
WEG § 28 Abs. 5 Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.
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