Oberlandesgericht Köln, 1997-12-23, 16 WX 236/97

16 WX 236/97Obergericht23.12.1997

Regest

Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentums WEG § 18 Der Beschluß nach § 18 Abs. 1 und Abs. 3 WEG, die Veräußerung des Wohnungseigentums zu verlangen, ist im WEG-Verfahren nur auf formelle Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen des Anspruchs der Eigentümer auf Ausschluß eines Störers aus der Eigentümergemeinschaft erfolgt ausschließlich durch das nach § 51 WEG zuständige Prozeßgericht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 236/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-12-23

Aktenzeichen: 16 WX 236/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1223.16WX236.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 18

Leitsätze

Anfechtung des Beschlusses zur Entziehung des Wohnungseigentums

WEG § 18 Der Beschluß nach § 18 Abs. 1 und Abs. 3 WEG, die Veräußerung des Wohnungseigentums zu verlangen, ist im WEG-Verfahren nur auf formelle Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen des Anspruchs der Eigentümer auf Ausschluß eines Störers aus der Eigentümergemeinschaft erfolgt ausschließlich durch das nach § 51 WEG zuständige Prozeßgericht.

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