16 WX 294/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-23, 16 WX 294/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-23, 16 WX 294/97
16 WX 294/97Obergericht23.12.1997
Regest
Verschlechterungsverbot nach Beschwerdeentscheidung FGG § 18, ZPO § 575 Nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Entscheidung an die Vorinstanz ist dem nunmehr erneut mit der Sache befaßten Gericht eine dem Beschwerdeführer ungünstigere Entscheidung versperrt, wen nicht der Beschwerdegegner seinerseits ebenfalls erfolgreich Anschlußbeschwerde eingelegt hatte. Dies gilt auch für eine Entscheidung über die Bemessung der Betreuervergütung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 294/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-23
Aktenzeichen: 16 WX 294/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1223.16WX294.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 18; ZPO § 575
Leitsätze
Verschlechterungsverbot nach Beschwerdeentscheidung
FGG § 18, ZPO § 575 Nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Entscheidung an die Vorinstanz ist dem nunmehr erneut mit der Sache befaßten Gericht eine dem Beschwerdeführer ungünstigere Entscheidung versperrt, wen nicht der Beschwerdegegner seinerseits ebenfalls erfolgreich Anschlußbeschwerde eingelegt hatte. Dies gilt auch für eine Entscheidung über die Bemessung der Betreuervergütung.
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