Oberlandesgericht Köln, 1997-12-23, 16 WX 294/97

16 WX 294/97Obergericht23.12.1997

Regest

Verschlechterungsverbot nach Beschwerdeentscheidung FGG § 18, ZPO § 575 Nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Entscheidung an die Vorinstanz ist dem nunmehr erneut mit der Sache befaßten Gericht eine dem Beschwerdeführer ungünstigere Entscheidung versperrt, wen nicht der Beschwerdegegner seinerseits ebenfalls erfolgreich Anschlußbeschwerde eingelegt hatte. Dies gilt auch für eine Entscheidung über die Bemessung der Betreuervergütung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 294/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-12-23

Aktenzeichen: 16 WX 294/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1223.16WX294.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § 18; ZPO § 575

Leitsätze

Verschlechterungsverbot nach Beschwerdeentscheidung

FGG § 18, ZPO § 575 Nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Entscheidung an die Vorinstanz ist dem nunmehr erneut mit der Sache befaßten Gericht eine dem Beschwerdeführer ungünstigere Entscheidung versperrt, wen nicht der Beschwerdegegner seinerseits ebenfalls erfolgreich Anschlußbeschwerde eingelegt hatte. Dies gilt auch für eine Entscheidung über die Bemessung der Betreuervergütung.

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