20 U 43/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-01-16, 20 U 43/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 43/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-16
Aktenzeichen: 20 U 43/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0116.20U43.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.02.1997 verkündete Urteil des Landgerichts Köln
- 4 0 516/06 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit darf auch durch unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Groß-, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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