Oberlandesgericht Köln, 1998-01-19, 12 U 130/97

12 U 130/97Obergericht19.01.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 130/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-01-19

Aktenzeichen: 12 U 130/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0119.12U130.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.4.1997 verkündete Urteil des Einzelrichters der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 17 O 487/95 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie diejenigen, die durch die Streithilfe der Beklagten zu 3. veranlaßt worden sind, zu tragen. Etwaige dem Streithelfer der Klägerin im Berufungsverfahren entstandene Kosten fallen ihm selbst zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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