16 WX 307/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-01-19, 16 WX 307/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-01-19, 16 WX 307/97
16 WX 307/97Obergericht19.01.1998
Regest
Wirksamwerden einer unzulässigen Namensänderung mangels Anfechtung BGB §§ 1355, 1616a, PStG § 34 Die fehlerhafte ,Erhebung in den Adelsstand" durch eine den gesetzlichen Vorschriften über die Namensänderung nicht entsprechende amtsgerichtliche Entscheidung ist wirksam, wenn die Standesamtsaufsicht eine rechtzeitige Anfechtung versäumt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 307/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-01-19
Aktenzeichen: 16 WX 307/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0119.16WX307.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 1355, 1616A; PSTG § 34
Leitsätze
Wirksamwerden einer unzulässigen Namensänderung mangels Anfechtung
BGB §§ 1355, 1616a, PStG § 34 Die fehlerhafte ,Erhebung in den Adelsstand" durch eine den gesetzlichen Vorschriften über die Namensänderung nicht entsprechende amtsgerichtliche Entscheidung ist wirksam, wenn die Standesamtsaufsicht eine rechtzeitige Anfechtung versäumt.
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