Oberlandesgericht Köln, 1998-01-19, 16 WX 307/97

16 WX 307/97Obergericht19.01.1998

Regest

Wirksamwerden einer unzulässigen Namensänderung mangels Anfechtung BGB §§ 1355, 1616a, PStG § 34 Die fehlerhafte ,Erhebung in den Adelsstand" durch eine den gesetzlichen Vorschriften über die Namensänderung nicht entsprechende amtsgerichtliche Entscheidung ist wirksam, wenn die Standesamtsaufsicht eine rechtzeitige Anfechtung versäumt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 307/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-01-19

Aktenzeichen: 16 WX 307/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0119.16WX307.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 1355, 1616A; PSTG § 34

Leitsätze

Wirksamwerden einer unzulässigen Namensänderung mangels Anfechtung

BGB §§ 1355, 1616a, PStG § 34 Die fehlerhafte ,Erhebung in den Adelsstand" durch eine den gesetzlichen Vorschriften über die Namensänderung nicht entsprechende amtsgerichtliche Entscheidung ist wirksam, wenn die Standesamtsaufsicht eine rechtzeitige Anfechtung versäumt.

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