16 Wx 299/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-01-21, 16 Wx 299/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-01-21, 16 Wx 299/97
16 Wx 299/97Obergericht21.01.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 299/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-01-21
Aktenzeichen: 16 Wx 299/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0121.16WX299.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
I. Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 4) wird zurückgewiesen.
II. Auf die weitere sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) werden der Beschluß des Landgerichts Köln vom 8.1o.97- 29 T 158/97 - und der Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 23.4.97- 2o2 II 338/95 - teilweise abgeändert und der Antrag der Beteiligten zu 2) bis 4) zu Nr. 1 (Entfernung der Terrasse und des Plattenbelags) abgewiesen. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
III. Die Gerichtskosten der ersten Instanz tragen der Beteiligte zu 1) zu 9/1o und die Beteiligten zu 2) bis 4) zu 1/1o, die der zweiten Instanz der Beteiligte zu 1) zu 76% und die Beteiligten zu 2) bis 4) zu 24%, und die des Rechtsbeschwerdeverfahrens der Beteiligte zu 1)zu 82 % und die Beteiligten zu 2) bis 4) zu 18%. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht an-geordnet.
IV. Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 28.ooo,- DM festgesetzt.
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