Oberlandesgericht Köln, 1998-01-23, 6 U 147/93

6 U 147/93Obergericht23.01.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 147/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-01-23

Aktenzeichen: 6 U 147/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0123.6U147.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.3.1993 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 549/92 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 36.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 625.000 DM festgesetzt.

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