Oberlandesgericht Köln, 1998-02-09, 26 WF 2/98

26 WF 2/98Obergericht09.02.1998

Regest

§ 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO ist einschränkend dahin auszulegen, daß ein PKH-Verfahren nur dann zur Anhängigkeit i.S. dieser Vorschrift führt, wenn der PKH-Antrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 WF 2/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-09

Aktenzeichen: 26 WF 2/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0209.26WF2.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: BRAGO § 23 ABS. 1 SATZ 1 UND 3; ZPO § 11

Leitsätze

§ 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO ist einschränkend dahin auszulegen, daß ein PKH-Verfahren nur dann zur Anhängigkeit i.S. dieser Vorschrift führt, wenn der PKH-Antrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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