12 U 103/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-12, 12 U 103/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-12, 12 U 103/97
12 U 103/97Obergericht12.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 103/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-12
Aktenzeichen: 12 U 103/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0212.12U103.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. März 1997 verkündete Urteil des Einzelrichters der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 17 O 343/95 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die den Parteien obliegende Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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