Oberlandesgericht Köln, 1998-02-12, 12 U 113/97

12 U 113/97Obergericht12.02.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 113/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-02-12

Aktenzeichen: 12 U 113/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0212.12U113.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.03.1997 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 401/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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