Oberlandesgericht Köln, 1998-02-18, 26 WF 162/97

26 WF 162/97Obergericht18.02.1998

Regest

Ist der Rechtsanwalt im PKH-Prüfungsverfahren nur für den Abschluß eines Vergleichs beigeordnet worden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung einer Erörterungsgebühr aus der Staatskasse

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 26 WF 162/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-18

Aktenzeichen: 26 WF 162/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0218.26WF162.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: ZPO § 118 ABS. 1 S. 3; BRAGO §§ 31 ABS. 1 NR. 4, 51 ABS. 1 S. 1; BRAGO § 122 ABS. 1

Leitsätze

Ist der Rechtsanwalt im PKH-Prüfungsverfahren nur für den Abschluß eines Vergleichs beigeordnet worden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung einer Erörterungsgebühr aus der Staatskasse

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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