25 WF 35/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-03, 25 WF 35/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-03-03, 25 WF 35/98
25 WF 35/98Obergericht03.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 35/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-03
Aktenzeichen: 25 WF 35/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0303.25WF35.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die als sofortige Beschwerde geltende befristete Erinnerung des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts Wipperfürth vom 9. September 1997 - 10 C 308/92 - aufgehoben und das Kostenfestsetzungsgesuch des Klägers gemäß Schriftsatz vom 25. Juni 1997 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
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