Oberlandesgericht Köln, 1998-03-03, 25 WF 35/98

25 WF 35/98Obergericht03.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 35/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-03-03

Aktenzeichen: 25 WF 35/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0303.25WF35.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die als sofortige Beschwerde geltende befristete Erinnerung des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts Wipperfürth vom 9. September 1997 - 10 C 308/92 - aufgehoben und das Kostenfestsetzungsgesuch des Klägers gemäß Schriftsatz vom 25. Juni 1997 zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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