12 U 177/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-05, 12 U 177/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-03-05, 12 U 177/97
12 U 177/97Obergericht05.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 177/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-03-05
Aktenzeichen: 12 U 177/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0305.12U177.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18. Juli 1997 - 17 O 96/97 - teilweise geändert.
Die Klage wird (insgesamt) abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt,
-
darin einzuwilligen, einen weiteren Geschäftsanteil der Beklagten in Höhe von 2.000 DM zu erwerben,
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die ihr mit Schreiben der Beklagten vom 2.12.1996 übermittelte Beteiligungserklärung (Kopie ist dem Urteil als Anlage beigefügt) zu unterzeichnen und an die Beklagte zu übergeben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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