16 WX 8/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-06, 16 WX 8/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-03-06, 16 WX 8/98
16 WX 8/98Obergericht06.03.1998
Regest
Anfechtbarkeit der Wahl eines Verwalters WEG §§ 23 Abs. 4, 26 Nicht jeder Abrechnungsfehler eines Verwalters in der Vergangenheit rechtfertigt die Annahme einer so groben Pflichtverletzung, daß eine Wiederwahl dieses Verwalters als Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung angesehen werden müßte. Eine große Pflichtverletzung ist aber dann zu bejahen, wenn der Verwalter seiner Abrechnung einen Schlüssel zugrundelegt hatte, der weder den Bestimmungen der Teilungserklärung entspricht, noch durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 WEG gedeckt ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 8/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-06
Aktenzeichen: 16 WX 8/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0306.16WX8.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 23 ABS. 4, 26
Leitsätze
Anfechtbarkeit der Wahl eines Verwalters
WEG §§ 23 Abs. 4, 26 Nicht jeder Abrechnungsfehler eines Verwalters in der Vergangenheit rechtfertigt die Annahme einer so groben Pflichtverletzung, daß eine Wiederwahl dieses Verwalters als Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung angesehen werden müßte. Eine große Pflichtverletzung ist aber dann zu bejahen, wenn der Verwalter seiner Abrechnung einen Schlüssel zugrundelegt hatte, der weder den Bestimmungen der Teilungserklärung entspricht, noch durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 WEG gedeckt ist.
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