Oberlandesgericht Köln, 1998-03-11, 13 W 14/98

13 W 14/98Obergericht11.03.1998

Regest

Unbeschadet der rechtlichen Selbständigkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs können entferntere Abkömmlinge des Erblassers in den Fällen, in denen sie gemäß § 2309 BGB nicht pflichtteilsberechtigt sind, auch keinen Ergänzungspflichtteil beanspruchen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 W 14/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-03-11

Aktenzeichen: 13 W 14/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0311.13W14.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 2309, 2325, 2329

Leitsätze

Unbeschadet der rechtlichen Selbständigkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs können entferntere Abkömmlinge des Erblassers in den Fällen, in denen sie gemäß § 2309 BGB nicht pflichtteilsberechtigt sind, auch keinen Ergänzungspflichtteil beanspruchen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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