Oberlandesgericht Köln, 1998-03-13, 19 U 121/97

19 U 121/97Obergericht13.03.1998

Regest

Eine Partei kann sich nicht mit Erfolg auf die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen berufen, wenn sie die Mängelrügen anerkannt und zudem noch ihrerseits gegenüber den sich hieraus ergebenden Ansprüchen aufgerechnet hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 121/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-03-13

Aktenzeichen: 19 U 121/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0313.19U121.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 389, 459 ff., 480

Leitsätze

Eine Partei kann sich nicht mit Erfolg auf die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen berufen, wenn sie die Mängelrügen anerkannt und zudem noch ihrerseits gegenüber den sich hieraus ergebenden Ansprüchen aufgerechnet hat.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. April 1997 - 20 O 253/96 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Das Versäumnisurteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.10.1996 - 20 O 253/96 - wird aufgehoben, die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten verursachten Kosten, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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