Ss 86/98 (B) - 55 B -•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-13, Ss 86/98 (B) - 55 B -
Oberlandesgericht Köln, 1998-03-13, Ss 86/98 (B) - 55 B -
Ss 86/98 (B) - 55 B -Obergericht13.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 86/98 (B) - 55 B - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-13
Aktenzeichen: Ss 86/98 (B) - 55 B -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0313.SS86.98B55B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Sache wird gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV dem Europä-ischen Gerichtshof vorgelegt zur Entscheidung über folgende den Art. 4 Abs. 1 des Übereinkommens über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen vom 9. Februar 1994 (Bundesgesetzblatt Teil II, 1768) betreffende Auslegungsfrage:
Gilt die Gebührenbefreiung für Kraftfahrzeuge des "Straßenunterhaltungs- oder Straßenbetriebsdienstes" nur für Fahrzeuge von Gebietskörperschaften oder auch für Fahrzeuge privater Unter-nehmer, die im Auftrag von Gebietskörperschaften tätig sind,
falls letzteres,
gilt die Gebührenbefreiung nur für Fahrten, die zu diesem Zweck vorgenommen werden oder allgemein für Fahrten mit diesen Fahrzeugen, also auch für Werksverkehr?
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