Oberlandesgericht Köln, 1998-04-14, 2 Ws 62-63/98

2 Ws 62-63/98Obergericht14.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 62-63/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-04-14

Aktenzeichen: 2 Ws 62-63/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0414.2WS62.63.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

1.) Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

2.) Die Kosten der Beschwerden und die den Beschwerdeführern insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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