Oberlandesgericht Köln, 1998-04-16, 16 Wx 65/98

16 Wx 65/98Obergericht16.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 65/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-04-16

Aktenzeichen: 16 Wx 65/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0416.16WX65.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 22.12.97 - 8 T 11/96 - wird als unzulässig verworfen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 350,75 DM festgesetzt.

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