Oberlandesgericht Köln, 1998-04-17, 6 U 173/97

6 U 173/97Obergericht17.04.1998

Regest

Bei einer Bewerbung sogenannter "Tageszulassungen" (Zulassungen von Kraftfahrzeugen durch den Kfz-Händler für nur einen Tag) erwarten die angesprochenen Verkehrskreise - wie bei Neufahrzeugen -, daß die so angebotenen Fahrzeuge der aktuellen Modellreihe des Herstellers angehören. Eine solche Werbung ist irreführend im Sinne von § 3 UWG, wenn die Fahrzeuge bereits überholten Modellreihen betrifft und der Werbende hierüber nicht hinreichend aufklärt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 173/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-04-17

Aktenzeichen: 6 U 173/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0417.6U173.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 3

Leitsätze

Bei einer Bewerbung sogenannter "Tageszulassungen" (Zulassungen von Kraftfahrzeugen durch den Kfz-Händler für nur einen Tag) erwarten die angesprochenen Verkehrskreise - wie bei Neufahrzeugen -, daß die so angebotenen Fahrzeuge der aktuellen Modellreihe des Herstellers angehören. Eine solche Werbung ist irreführend im Sinne von § 3 UWG, wenn die Fahrzeuge bereits überholten Modellreihen betrifft und der Werbende hierüber nicht hinreichend aufklärt.

Tenor

Die Kosten beider Instanzen des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

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