6 U 173/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-04-17, 6 U 173/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-04-17, 6 U 173/97
6 U 173/97Obergericht17.04.1998
Regest
Bei einer Bewerbung sogenannter "Tageszulassungen" (Zulassungen von Kraftfahrzeugen durch den Kfz-Händler für nur einen Tag) erwarten die angesprochenen Verkehrskreise - wie bei Neufahrzeugen -, daß die so angebotenen Fahrzeuge der aktuellen Modellreihe des Herstellers angehören. Eine solche Werbung ist irreführend im Sinne von § 3 UWG, wenn die Fahrzeuge bereits überholten Modellreihen betrifft und der Werbende hierüber nicht hinreichend aufklärt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 173/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-04-17
Aktenzeichen: 6 U 173/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0417.6U173.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 3
Leitsätze
Bei einer Bewerbung sogenannter "Tageszulassungen" (Zulassungen von Kraftfahrzeugen durch den Kfz-Händler für nur einen Tag) erwarten die angesprochenen Verkehrskreise - wie bei Neufahrzeugen -, daß die so angebotenen Fahrzeuge der aktuellen Modellreihe des Herstellers angehören. Eine solche Werbung ist irreführend im Sinne von § 3 UWG, wenn die Fahrzeuge bereits überholten Modellreihen betrifft und der Werbende hierüber nicht hinreichend aufklärt.
Tenor
Die Kosten beider Instanzen des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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