9 U 207/96•Oberlandesgericht Köln, 1998-04-21, 9 U 207/96
Oberlandesgericht Köln, 1998-04-21, 9 U 207/96
9 U 207/96Obergericht21.04.1998
Regest
1) Zur Erfüllung der Anzeigeobliegenheit in der Haftpflichtversicherung gehört zumindest die Mitteilung des Schadensortes, der Schadensursache sowie die Schilderung über Art und Umfang des Schadens. 2) Die Verletzung der Anzeigeobliegenheit hat der Versicherer zu beweisen; der Versicherungsnehmer muß lediglich substantiiert darlegen, daß und wie er die Obliegenheit erfüllt hat. 3) Bei lediglich grob-fahrlässiger Obliegenheitsverletzung muß der Versicherungsnehmer beweisen, daß die Obliegenheitsverletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung gehabt hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 207/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-04-21
Aktenzeichen: 9 U 207/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0421.9U207.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: AHB §§ 5 Ziff 2, 6; VVG § 6 III
Leitsätze
-
Zur Erfüllung der Anzeigeobliegenheit in der Haftpflichtversicherung gehört zumindest die Mitteilung des Schadensortes, der Schadensursache sowie die Schilderung über Art und Umfang des Schadens.
-
Die Verletzung der Anzeigeobliegenheit hat der Versicherer zu beweisen; der Versicherungsnehmer muß lediglich substantiiert darlegen, daß und wie er die Obliegenheit erfüllt hat.
-
Bei lediglich grob-fahrlässiger Obliegenheitsverletzung muß der Versicherungsnehmer beweisen, daß die Obliegenheitsverletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung gehabt hat.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11.06.1996 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 497/95 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.