19 U 204/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-04-24, 19 U 204/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-04-24, 19 U 204/97
19 U 204/97Obergericht24.04.1998
Regest
Übermittelt der Bürge dem Gläubiger vom vereinbarten Vertragstext abweichende Bürgschaften und besteht der Gläubiger auf vertragskonformen Bürgschaften, so ist er nicht verpflichtet, den Bürgen auf eine zwischenzeitliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Schuldners hinzuweisen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 204/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-04-24
Aktenzeichen: 19 U 204/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0424.19U204.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB § 765
Leitsätze
Übermittelt der Bürge dem Gläubiger vom vereinbarten Vertragstext abweichende Bürgschaften und besteht der Gläubiger auf vertragskonformen Bürgschaften, so ist er nicht verpflichtet, den Bürgen auf eine zwischenzeitliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Schuldners hinzuweisen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 24. Juli 1997 - 86 O 135/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.834.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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