19 U 209/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-04-24, 19 U 209/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-04-24, 19 U 209/97
19 U 209/97Obergericht24.04.1998
Regest
Der Verwender von AGB kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages nur geltend machen, soweit er sich selbst an das in den AGB vorgesehene Verfahren gehalten hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 209/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-04-24
Aktenzeichen: 19 U 209/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0424.19U209.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: § 325 BGB
Leitsätze
Der Verwender von AGB kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages nur geltend machen, soweit er sich selbst an das in den AGB vorgesehene Verfahren gehalten hat.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.07.1997 - 21 O 222/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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