10 WF 50/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-04-28, 10 WF 50/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-04-28, 10 WF 50/98
10 WF 50/98Obergericht28.04.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 WF 50/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-04-28
Aktenzeichen: 10 WF 50/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0428.10WF50.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die als Beschwerde geltende Erinnerung des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht Rheinbach vom 29.01.1998 - 6 F 296/97 - dahin abgeändert, daß die vom Beklagten an die Klägerinnen zu erstattenden Kosten auf 1.744,75 DM nebst 4% Zinsen seit dem 26.01.1998 festgesetzt werden.
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