Oberlandesgericht Köln, 1998-04-29, 17 U 123/97

17 U 123/97Obergericht29.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 123/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-04-29

Aktenzeichen: 17 U 123/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0429.17U123.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 2. Juli 1997 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 129/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 6.500 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlichrechtlichen Sparkasse stellen.

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