Oberlandesgericht Köln, 1998-04-29, 1 W 23/98

1 W 23/98Obergericht29.04.1998

Regest

Hält ein Richter an einer von den Instanzgerichten nicht mehr geteilten Rechtsauffassung fest, rechtfertigt dies nicht die Besorgnis der Befangenheit, solange die rechtliche Beurteilung nicht willkürlich ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 W 23/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-04-29

Aktenzeichen: 1 W 23/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0429.1W23.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: ZPO § 42 II

Leitsätze

Hält ein Richter an einer von den Instanzgerichten nicht mehr geteilten Rechtsauffassung fest, rechtfertigt dies nicht die Besorgnis der Befangenheit, solange die rechtliche Beurteilung nicht willkürlich ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 16.02.1998 gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 06.02.1998 - 5 AR 61/97 - wird zurückgewiesen.

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