1 W 23/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-04-29, 1 W 23/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-04-29, 1 W 23/98
1 W 23/98Obergericht29.04.1998
Regest
Hält ein Richter an einer von den Instanzgerichten nicht mehr geteilten Rechtsauffassung fest, rechtfertigt dies nicht die Besorgnis der Befangenheit, solange die rechtliche Beurteilung nicht willkürlich ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 W 23/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-04-29
Aktenzeichen: 1 W 23/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0429.1W23.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: ZPO § 42 II
Leitsätze
Hält ein Richter an einer von den Instanzgerichten nicht mehr geteilten Rechtsauffassung fest, rechtfertigt dies nicht die Besorgnis der Befangenheit, solange die rechtliche Beurteilung nicht willkürlich ist.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 16.02.1998 gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 06.02.1998 - 5 AR 61/97 - wird zurückgewiesen.
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