Oberlandesgericht Köln, 1998-04-29, 20 U 124/96

20 U 124/96Obergericht29.04.1998

Regest

Schadensersatzanspruch aus cic wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB/A VOB/A §§ 25 Nr. 1 Abs. 2, Nr. 3 Abs. 1, 8 Nr. 5 Abs. 1 e, BGB § 276 Ein Schadensersatzanspruch aus cic wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB/A besteht trotz Bevorzugung eines teureren Angebotes nicht, wenn das billigere Angebot wegen unangemessener Preise - auch nur in wesentlichen abgeschlossenen Teilbereichen - und wegen vorsätzlich unrichtiger Angaben über den Personalbestand auszuschließen ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 124/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-04-29

Aktenzeichen: 20 U 124/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0429.20U124.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: VOB/A §§ 25 NR. 1 ABS. 2, NR. 3 ABS. 1; VOB/A §§ 8 NR. 5 ABS. 1 E; BGB § 276

Leitsätze

Schadensersatzanspruch aus cic wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB/A

VOB/A §§ 25 Nr. 1 Abs. 2, Nr. 3 Abs. 1, 8 Nr. 5 Abs. 1 e, BGB § 276 Ein Schadensersatzanspruch aus cic wegen Verstoßes gegen die Vergabevorschriften der VOB/A besteht trotz Bevorzugung eines teureren Angebotes nicht, wenn das billigere Angebot wegen unangemessener Preise - auch nur in wesentlichen abgeschlossenen Teilbereichen - und wegen vorsätzlich unrichtiger Angaben über den Personalbestand auszuschließen ist.

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