Oberlandesgericht Köln, 1998-05-06, 16 Wx 54/98

16 Wx 54/98Obergericht06.05.1998

Regest

Für die Beurteilung der Frage, ob die fehlende Zustimmung der leiblichen Mutter zur Adoption ersetzt werden kann, ist auch dann auf den Zeitpunkt der jetzigen Entscheidung abzustellen, wenn der Mutter schon zu einem früheren Zeitpunkt die elterliche Sorge aberkannt worden war. Es müssen also mögliche spätere positive Entwicklungen zu Gunsten der Mutter von Amts wegen aufgeklärt und gegebenenfalls mitberücksichtigt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 54/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-05-06

Aktenzeichen: 16 Wx 54/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0506.16WX54.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1748

Leitsätze

Für die Beurteilung der Frage, ob die fehlende Zustimmung der leiblichen Mutter zur Adoption ersetzt werden kann, ist auch dann auf den Zeitpunkt der jetzigen Entscheidung abzustellen, wenn der Mutter schon zu einem früheren Zeitpunkt die elterliche Sorge aberkannt worden war. Es müssen also mögliche spätere positive Entwicklungen zu Gunsten der Mutter von Amts wegen aufgeklärt und gegebenenfalls mitberücksichtigt werden.

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 27.2. 1998 wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. Februar 1998 - 6 T 563/97 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

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