16 Wx 68/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-05-13, 16 Wx 68/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-05-13, 16 Wx 68/98
16 Wx 68/98Obergericht13.05.1998
Regest
Kann die Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten auch ohne Anordnung der Betreuung gesichert durch Dritte erfolgen, fehlt die Betreuungsnotwendigkeit. Die Einrichtung einer Betreuung ist dann nicht gerechtfertigt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 68/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-05-13
Aktenzeichen: 16 Wx 68/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0513.16WX68.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1896 Abs. 1 u. 2
Leitsätze
Kann die Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten auch ohne Anordnung der Betreuung gesichert durch Dritte erfolgen, fehlt die Betreuungsnotwendigkeit. Die Einrichtung einer Betreuung ist dann nicht gerechtfertigt.
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Betroffenen vom 18.3.1998 wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Februar 1998 - 6 T 4/98 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbe-schwerdeverfahrens - an das Landgericht Köln zurück-verwiesen.
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