Oberlandesgericht Köln, 1998-05-13, 16 Wx 68/98

16 Wx 68/98Obergericht13.05.1998

Regest

Kann die Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten auch ohne Anordnung der Betreuung gesichert durch Dritte erfolgen, fehlt die Betreuungsnotwendigkeit. Die Einrichtung einer Betreuung ist dann nicht gerechtfertigt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 68/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-05-13

Aktenzeichen: 16 Wx 68/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0513.16WX68.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1896 Abs. 1 u. 2

Leitsätze

Kann die Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten auch ohne Anordnung der Betreuung gesichert durch Dritte erfolgen, fehlt die Betreuungsnotwendigkeit. Die Einrichtung einer Betreuung ist dann nicht gerechtfertigt.

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Betroffenen vom 18.3.1998 wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Februar 1998 - 6 T 4/98 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbe-schwerdeverfahrens - an das Landgericht Köln zurück-verwiesen.

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