16 Wx 8o/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-05-20, 16 Wx 8o/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-05-20, 16 Wx 8o/98
16 Wx 8o/98Obergericht20.05.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 8o/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-05-20
Aktenzeichen: 16 Wx 8o/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0520.16WX8O98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 1o.3.98 - 29 T 34o/97 - wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfah- rens und auch die den Beteiligten zu 1) darin erwachsenen außergerichtlichen Kosten werden den Beteiligten zu 2) auferlegt. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdever- fahren wird auf 3.ooo,-- DM festgesetzt.
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