4 UF 12/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-05-26, 4 UF 12/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 12/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-05-26
Aktenzeichen: 4 UF 12/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0526.4UF12.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels das am 26. November 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg (33 F 239/97) abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, für die Zeit vom 11. Dezember 1996 bis Mai 1997 Kindesunterhalt in Höhe von insgesamt 1.884,00 DM und beginnend mit Juni 1997 monatlich Kindesunterhalt in Höhe von 314,00 DM bis zum 3. eines jeden Monats im voraus zu zahlen, und zwar zu Händen des gesetzlichen Ver-treters der Klägerin. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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