Oberlandesgericht Köln, 1998-05-27, 16 Wx 84/98

16 Wx 84/98Obergericht27.05.1998

Regest

Ein Rechtsanwalt ist auch dann, wenn der Betreute ihn vorschlägt, für das Betreueramt ungeeignet, wenn er eine Partei, die mit dem Betreuten einen Rechtsstreit führt, einmal vertreten hat, auch wenn er dieses Mandat niedergelegt hat. Denn aus dem früheren Mandat erwachsen ihm weiterhin nachvertragliche Treuepflichten, die es ausschließen, daß er künftig ausschließlich die Interessen des Betreuten wahrnimmt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 84/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-05-27

Aktenzeichen: 16 Wx 84/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0527.16WX84.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1897

Leitsätze

Ein Rechtsanwalt ist auch dann, wenn der Betreute ihn vorschlägt, für das Betreueramt ungeeignet, wenn er eine Partei, die mit dem Betreuten einen Rechtsstreit führt, einmal vertreten hat, auch wenn er dieses Mandat niedergelegt hat. Denn aus dem früheren Mandat erwachsen ihm weiterhin nachvertragliche Treuepflichten, die es ausschließen, daß er künftig ausschließlich die Interessen des Betreuten wahrnimmt.

Tenor

Die weitere Beschwerde der Betroffenen vom 8.4.1998 gegen den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19. März 1998 - 4 T 40/98 - wird zurückgewiesen.

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