Oberlandesgericht Köln, 1998-05-27, 16 WX 84/98

16 WX 84/98Obergericht27.05.1998

Regest

Ungeeignetheit eines Betreuers BGB § 1897 Ein Rechtsanwalt ist auch dann, wenn der Betreute ihn vorschlägt, für das Betreueramt ungeeignet, wenn er eine Partei, die mit dem Betreuten einen Rechtsstreit führt, einmal vertreten hat, auch wenn er dieses Mandat niedergelegt hat. Denn aus dem früheren Mandat erwachsen ihm weiterhin nachvertragliche Treuepflichten, die es ausschließen, daß er künftig ausschließlich die Interessen des Betreuten wahrnimmt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 84/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-05-27

Aktenzeichen: 16 WX 84/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0527.16WX84.98.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1897; UNGEEIGNETHEIT EINES BETREUERS

Leitsätze

Ungeeignetheit eines Betreuers

BGB § 1897 Ein Rechtsanwalt ist auch dann, wenn der Betreute ihn vorschlägt, für das Betreueramt ungeeignet, wenn er eine Partei, die mit dem Betreuten einen Rechtsstreit führt, einmal vertreten hat, auch wenn er dieses Mandat niedergelegt hat. Denn aus dem früheren Mandat erwachsen ihm weiterhin nachvertragliche Treuepflichten, die es ausschließen, daß er künftig ausschließlich die Interessen des Betreuten wahrnimmt.

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