9 U 13/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-09, 9 U 13/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 13/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-09
Aktenzeichen: 9 U 13/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0609.9U13.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 07.11.1996 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 0 242/96 - teilweise geändert.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 11.07.1996 - 7 0 242/96 - wird aufgehoben und die Klage abgewiesen, soweit der Beklagte zur Zahlung von mehr als 36.383,12 DM nebst 4% Zinsen seit dem 26.06.1996 verurteilt worden ist. Im übrigen wird es aufrechterhalten.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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