Oberlandesgericht Köln, 1998-06-15, 16 Wx 87/98

16 Wx 87/98Obergericht15.06.1998

Regest

Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung, ob eine Betreuung im Rahmen der Berufsausübung oder als bürgerliches Ehrenamt ausgeübt wird, ist auch zu berücksichtigen, daß ein Betreuer erst am Anfang seiner Berufsausübung steht und im Laufe der Zeit die Zahl der Betreuungen und den hierfür erforderlichen Arbeitsaufwand kontinuierlich ausweitet.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 87/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-06-15

Aktenzeichen: 16 Wx 87/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0615.16WX87.98.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1836

Leitsätze

Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung, ob eine Betreuung im Rahmen der Berufsausübung oder als bürgerliches Ehrenamt ausgeübt wird, ist auch zu berücksichtigen, daß ein Betreuer erst am Anfang seiner Berufsausübung steht und im Laufe der Zeit die Zahl der Betreuungen und den hierfür erforderlichen Arbeitsaufwand kontinuierlich ausweitet.

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 14.4.1998 wird der Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.3.1998 - 4 T 37/98 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Amtsgericht Königswinter vom 28.11.1997 - 6 XVIII A 13 - wird zurückgewiesen.

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