11 U 44/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-24, 11 U 44/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 44/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-24
Aktenzeichen: 11 U 44/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0624.11U44.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Februar 1997 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 157/96 - wie folgt abgeändert und neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67.134,02 DM nebst 4 % Zinsen aus 45.371,81 DM seit dem 23.3.1995 und aus weiteren 21.762,21 DM seit dem 12.4.1996 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 96.000,00 DM abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung eine entsprechende Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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