16 WX 86/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-29, 16 WX 86/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-06-29, 16 WX 86/98
16 WX 86/98Obergericht29.06.1998
Regest
Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß WEG §§ 10, 15 Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird ein solches Sondernutzungsrecht einräumender bloßer Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 86/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-06-29
Aktenzeichen: 16 WX 86/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0629.16WX86.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 10, 15
Leitsätze
Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß
WEG §§ 10, 15 Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird ein solches Sondernutzungsrecht einräumender bloßer Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.
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