Oberlandesgericht Köln, 1998-07-03, 19 U 284/97

19 U 284/97Obergericht03.07.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 284/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-07-03

Aktenzeichen: 19 U 284/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0703.19U284.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. November 1997 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 86 O 99/96 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.605,11 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 21.02.1996 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 40 % die Klägerin, zu 60 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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