19 W 54/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-07-06, 19 W 54/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-07-06, 19 W 54/97
19 W 54/97Obergericht06.07.1998
Regest
Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung ist unabhängig von einer polizeilichen Ummeldung unwirksam, wenn der getrennt von seiner Familie lebende Zustellungsempfänger zum Zeitpunkt der Zustellung eine andere Wohnung genommen hatte und entsprechende Nachsendeanträge bestanden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 54/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-07-06
Aktenzeichen: 19 W 54/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0706.19W54.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 181, 182
Leitsätze
Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung ist unabhängig von einer polizeilichen Ummeldung unwirksam, wenn der getrennt von seiner Familie lebende Zustellungsempfänger zum Zeitpunkt der Zustellung eine andere Wohnung genommen hatte und entsprechende Nachsendeanträge bestanden.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.6.1997 - 7 O 188/96 - aufgehoben und die Sache mit der Maßgabe an das Landgericht zurückverwiesen, daß der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 18.12.1996 nicht als unzulässig zu verwerfen ist. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
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