Oberlandesgericht Köln, 1998-07-15, 17 W 248/98

17 W 248/98Obergericht15.07.1998

Regest

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der im Verfahren nach § 19 BRAGO vom Anwalt aus eigenen Mitteln verauslagte Gerichtskostenvorschüsse nicht gegen den Mandanten festgesetzt werden können.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 248/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-07-15

Aktenzeichen: 17 W 248/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0715.17W248.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: BRAGO § 19

Leitsätze

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der im Verfahren nach § 19 BRAGO vom Anwalt aus eigenen Mitteln verauslagte Gerichtskostenvorschüsse nicht gegen den Mandanten festgesetzt werden können.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.