Oberlandesgericht Köln, 1998-07-20, 12 U 29/97

12 U 29/97Obergericht20.07.1998

Regest

Ein Grundsatz des Inhalts, der Irrtum eines Zeugen über seine Pflicht zum Erscheinen sei stets dann entschuldbar, wenn ihm von einem Rechtsanwalt eine falsche Auskunft erteilt worden ist, kann nicht anerkannt werden. Es kommt insoweit vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 29/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-07-20

Aktenzeichen: 12 U 29/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0720.12U29.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 380 f

Leitsätze

Ein Grundsatz des Inhalts, der Irrtum eines Zeugen über seine Pflicht zum Erscheinen sei stets dann entschuldbar, wenn ihm von einem Rechtsanwalt eine falsche Auskunft erteilt worden ist, kann nicht anerkannt werden. Es kommt insoweit vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.

Tenor

Dem Antrag des Zeugen auf Aufhebung der Beschlüsse vom 4. u. 13.5.1998 wird nicht entsprochen.

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