27 U 13/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-08-05, 27 U 13/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-08-05, 27 U 13/98
27 U 13/98Obergericht05.08.1998
Regest
Zu Umständen, die eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB bei Tilgung einer gemeinschaftlichen Schuld durch einen Ehepartner nach deren Trennung indizieren.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 13/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-05
Aktenzeichen: 27 U 13/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0805.27U13.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: BGB § 426 Abs. 1 S. 1
Leitsätze
Zu Umständen, die eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB bei Tilgung einer gemeinschaftlichen Schuld durch einen Ehepartner nach deren Trennung indizieren.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Dezember 1997 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 27 O 480/96 - wie folgt abgeändert und neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von allen Ansprüchen der BfG Bank AG, Filiale G., B.straße 36-38, G., aus dem Kreditvertrag vom 25./26. November 1987, Konto-Nr. 406699054, freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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