Oberlandesgericht Köln, 1998-08-11, 4 U 11/98

4 U 11/98Obergericht11.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 11/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-08-11

Aktenzeichen: 4 U 11/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0811.4U11.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 15. Januar 1998 verkündete Teilurteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (86 0. 49/97) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für alle Umsätze in der Bundesrepublik Deutschland aus Anzeigenaufträgen für die Zeitschrift "G + L" für die Jahre 1993, 1994 und 1995 und für alle Umsätze in der Bundesrepublik Deutschtand - mit Ausnahme des Postleitzahlengebietes 6 - aus Anzeigenaufträgen für die Zeitschrift "B" einen Buchauszug zu erteilen .

Mit dem weitergehenden Antrag zu 1) wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.