11 U 12/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-08-12, 11 U 12/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 12/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-12
Aktenzeichen: 11 U 12/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0812.11U12.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Dezember 1997 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 320/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 12.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.
Die Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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