17 W 84/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-08-19, 17 W 84/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 84/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-08-19
Aktenzeichen: 17 W 84/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0819.17W84.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Köln vom 8. Januar 1997 - 4 O 15/94 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die aufgrund des am 15. Dezember 1995 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Köln - 20 U 178/94 - von den Beklagten der Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf DM 197,20 nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Januar 1996 festgesetzt.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die nach einem Streitwert von DM 49,52 angefallene Gerichtsgebühr trägt die Klägerin. Die übrigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 3/10 und die Beklagten zu 7/10.
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