Oberlandesgericht Köln, 1998-08-19, 5 U 24/98

5 U 24/98Obergericht19.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 24/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-08-19

Aktenzeichen: 5 U 24/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0819.5U24.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Dezember 1997 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 0 566/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 18.500,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen deutschen Bank zu erbringen.

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