16 WX 21/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-08-26, 16 WX 21/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-08-26, 16 WX 21/98
16 WX 21/98Obergericht26.08.1998
Regest
Nachweis der Rechtsnachfolge bei Klauselerteilung LugGVÜ Art. 33 Abs. 3, 46, 47, AVAG § 6 Abs. 1 Ist im Geltungsbereich des LugGVÜ nach dem Recht des Urteilsstaates ein Titel zu Gunsten des Rechtsnachfolgers des Titelgläubigers grundsätzlich vollstreckbar, so bedarf zur Vollstreckbarerklärung zu Gunsten des Rechtsnachfolgers in der Bundesrepublik die Rechtsnachfolge nicht des Nachweises durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte, sondern lediglich durch einfache Urkunde, auch wenn im Urteilsstaat selbst ein derartiger Nachweis erforderlich wäre.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 21/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-08-26
Aktenzeichen: 16 WX 21/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0826.16WX21.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: AVAG § 6 ABS. 1
Leitsätze
Nachweis der Rechtsnachfolge bei Klauselerteilung
LugGVÜ Art. 33 Abs. 3, 46, 47, AVAG § 6 Abs. 1 Ist im Geltungsbereich des LugGVÜ nach dem Recht des Urteilsstaates ein Titel zu Gunsten des Rechtsnachfolgers des Titelgläubigers grundsätzlich vollstreckbar, so bedarf zur Vollstreckbarerklärung zu Gunsten des Rechtsnachfolgers in der Bundesrepublik die Rechtsnachfolge nicht des Nachweises durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte, sondern lediglich durch einfache Urkunde, auch wenn im Urteilsstaat selbst ein derartiger Nachweis erforderlich wäre.
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