12 U 202/95•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-03, 12 U 202/95
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-03, 12 U 202/95
12 U 202/95Obergericht03.09.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 202/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-03
Aktenzeichen: 12 U 202/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0903.12U202.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 2. November 1995 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 205/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 37.500,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Parteien können die Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse leisten.
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