13 U 48/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-16, 13 U 48/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-16, 13 U 48/98
13 U 48/98Obergericht16.09.1998
Regest
Die Bank darf sich grundsätzlich auf die formale Prüfung beschränken, ob der Überweisungsauftrag seinem äußeren Erscheinungsbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt. Allein die Verwendung des Überweisungsformulars einer anderen Bank ist noch kein verdachterregender Umstand, der Anlass zu einer telefonischen Vergewisserung beim Bankkunden geben müsste.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 48/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-16
Aktenzeichen: 13 U 48/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0916.13U48.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 276, 675
Leitsätze
Die Bank darf sich grundsätzlich auf die formale Prüfung beschränken, ob der Überweisungsauftrag seinem äußeren Erscheinungsbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt. Allein die Verwendung des Überweisungsformulars einer anderen Bank ist noch kein verdachterregender Umstand, der Anlass zu einer telefonischen Vergewisserung beim Bankkunden geben müsste.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.1.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 12 O 393/96 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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